Leistungen

Als Notare sind wir Träger eines öffentlichen Amtes. Wir sind der Verschwiegenheit verpflichtet und beraten Sie neutral und unabhängig zu Ihren Fragen. Wir sorgen dafür, dass Vereinbarungen klar formuliert, Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt und Rechtsgeschäfte sicher gestaltet werden.

Immobilienrecht

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den bedeutendsten Entscheidungen ihres Lebens. Dies liegt meist auch daran, weil hier hohe Vermögenswerte im Spiel sind oder man eine emotionale Bindung zum Vertragsobjekt hat.

Damit der gesamte Prozess sicher, transparent und rechtlich einwandfrei verläuft, spielt der Notar eine zentrale Rolle. Er sorgt dafür, dass Veräußerer und Erwerber gleichermaßen geschützt sind, alle Vereinbarungen klar formuliert werden und der Eigentumsübergang rechtssicher erfolgt. Dabei ist er gesetzlich zur Neutralität verpflichtet: Er bevorzugt keinen der am Vertrag Beteiligten, sondern berät alle unabhängig, weist auf etwaige Risiken hin und hilft, solche zu vermeiden. Im Einzelnen beurkunden wir hier insbesondere:

  • Immobilienkaufverträge (Kauf von Grundstücken, Wohnungen und Erbbaurechten)
  • Überlassungsverträge: Übertragung von Immobilien in die nächste Generation, auch unter Berücksichtigung steuerlicher und sozialrechtlicher Aspekte
  • Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken
  • Aufteilungen von Grundstücken nach dem WEG in Wohnungs- und/oder Teileigentum
  • Bauträgerprojekte
  • Dienstbarkeiten

Erbrecht

Fragen rund um das Erbe gehören zu den sensibelsten rechtlichen Themen überhaupt. Sie berühren nicht nur Vermögenswerte, sondern oft auch familiäre Beziehungen, persönliche Wünsche und die Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen.

Ein klar geregelter letzter Wille schafft Sicherheit, verhindert Streit und sorgt dafür, dass das eigene Lebenswerk in die richtigen Hände gelangt. Wir begleiten diesen Prozess rechtssicher und mit besonderem Augenmerk auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Im Einzelnen beurkunden wir hier insbesondere:

  • Testamente und Erbverträge, auch mit Blick auf Spezialsituationen (z.B. Patchworkfamilien oder sog. „Geschiedenentestamente“)
  • Erbscheinsanträge
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erfüllung von Vermächtnissen
  • Erbausschlagungen

Gesellschaftsrecht

Die große Idee, das nächste „one more thing“ ist im Kopf gereift – aber wie setzt man die Idee um? Der Schritt in die Selbstständigkeit kann angesichts zahlreicher rechtlicher Hürden überfordernd wirken.

Wir unterstützen Sie hierbei insbesondere bei der Auswahl und der Gründung der richtigen Unternehmensform und schaffen somit die passende rechtliche Grundlage. Aber auch im weiteren Verlauf Ihrer Unternehmung sind wir für Sie da, ggf. bis hin zur Übertragung Ihres Lebenswerks in die nächste Generation. Im Einzelnen beurkunden wir hier insbesondere:

  • Gründung von Gesellschaften, z.B. einer GmbH / UG, GbR oder Kommanditgesellschaft
  • Satzungsänderungen, z. B. Kapitalmaßnahmen und sonstige Satzungsänderungen bei GmbHs
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Umwandlungsmaßnahmen aller Art (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Beurkundung von Gesellschafterversammlungen, auch bei Aktiengesellschaften – börsennotierte sowie nicht börsennotierte – sowohl im Präsenzformat als auch bei virtuellen Hauptversammlungen
  • Registeranmeldungen aller Art
  • Handelsregistervollmachten
  • Liquidation von Unternehmen

Familienrecht

Familienrechtliche Fragen gehören zu den emotionalsten und zugleich verantwortungsvollsten notariellen Aufgabenbereichen. Ob Ehe, Partnerschaft, Trennung oder Vorsorge: hier geht es um Menschen, Beziehungen und oft auch um die Zukunft von Kindern.

Ein Notar sorgt dafür, dass Vereinbarungen fair, ausgewogen und rechtlich belastbar gestaltet werden. So entsteht Klarheit in Situationen, die für viele Menschen von großer persönlicher Bedeutung sind. Im Einzelnen beurkunden wir hier insbesondere:

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Sorgeerklärungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen